Rechtsprechung
   BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,34
BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66 (https://dejure.org/1970,34)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.1970 - 1 BvR 498/66 (https://dejure.org/1970,34)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 1970 - 1 BvR 498/66 (https://dejure.org/1970,34)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,34) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 104
  • NJW 1970, 1176
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
    Außerdem schützt Art. 6 Abs. 1 GG nicht nur den immateriell-persönlichen, sondern auch den materiell-wirtschaftlichen Bereich der Familie, was auch und gerade für das Gebiet des Sozialversicherungsrechts gilt (vgl. BVerfGE 17, 1 [38] und 38 [62]).
  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

    Auszug aus BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
    c) Allerdings müssen die Gerichte den verbindlichen Wertentscheidungen des Art. 6 Abs. 1 GG Rechnung tragen; sie dürfen insbesondere das einfache Recht nicht in einer Weise anwenden und auslegen, die geeignet ist, den Bestand der Familie zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 22, 93 [98]).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
    Zwar verfolgt diese Verfassungsbestimmung das Ziel, auch den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familie zu fördern (vgl. BVerfGE 13, 331 [347]).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
    Das geht jedoch nicht so weit, daß der Staat gehalten wäre, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 23, 258 [264]).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, einerseits alles zu unterlassen, was die Ehe schädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie andererseits durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Um diesem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).

    Das Splittingverfahren trägt damit mittelbar auch dem durch Art. 6 Abs. 1 GG verfolgten Ziel Rechnung, den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familie zu stärken (vgl. hierzu BVerfGE 28, 104 ; 40, 121 ; 62, 323 ).

  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Diese Bezugnahme ist als zulässig anzusehen, da nicht zwingend erforderlich ist, dass die Begründung vollständig aus der Antragsschrift selbst hervorgeht; sie kann sich vielmehr auch aus anderen, fristgerecht eingereichten Schriftstücken ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 1970 - 1 BvR 498/66 -, BVerfGE 28, 104 [111] = juris Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht